Aufruf an alle interessierten Overather Bürgerinnen und Bürger!

Verleihung eines Heimatpreises der Stadt Overath – aus dem NRW-Förderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ 2020

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW fördert mit dem „Heimatpreis“ Preisgelder, die die Stadt Overath für das ehrenamtliche Engagement einzelner Bürgerinnen oder Bürger bzw. gemeinnütziger Vereine, Organisationen oder Institutionen für umgesetzte beispielhafte und zukunftsorientierte Maßnahmen und Projekte auslobt. Die Stadt Overath hat den Antrag auch 2020 wieder an das Ministerium gestellt und hat vor Kurzem den erhofften Förderbescheid erhalten. Über die Verleihung und Rangfolge der Preise (1., 2. und 3.) entscheidet im Einzelnen der dann amtierende Ausschuss für Soziales, Generationen, Inklusion und Kultur der Stadt Overath als Jury.

Das Preisgeld mit insgesamt 5.000,- €, wird an drei Gewinner verliehen:
1.Preis: 2500 €, 2.Preis: 1500 €, 3.Preis: 1000 €

Gibt es nur zwei Preisträger, dann ist die Staffelung: 1. Preis: 3.000 €, 2. Preis: 2.000 €
Bei nur einem Preisträger erhält dieser die volle Summe von 5.000 € als Preisgeld.

Ein Preis wird an einzelne Bürgerinnen oder Bürger bzw. gemeinnützige Vereine, Organisationen oder Institutionen nach folgenden Kriterien vergeben:

Förderung ehrenamtlichen Engagements mit dem Ziel der
• Gestaltung des demographischen Wandels bzw. zukunftsweisenden Zusammenlebens von Menschen unterschiedlichen Alters sowie sozialer bzw. kultureller Herkunft und damit auch
• Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts insgesamt in der Stadt Overath,
• Belebung des Heimatbewusstseins und einer Identifikation mit der Stadt, gerade bei den Themen Brauchtum, Tradition, Geschichte, Nachbarschaft u. ä.,
• Schaffung von Anreizen, Overath neu zu entdecken, weiter erlebbar zu machen oder die Bürgerinnen und Bürger für lokale Besonderheiten zu begeistern.

Die Projekte, Maßnahmen oder Initiativen im Stadtgebiet Overath müssen allgemein zugänglich, zukunftsorientiert und nachhaltig sein. In der Bewerbung sollte die zu würdigende Tätigkeit insbesondere hinsichtlich ihres Bezuges zu den oben genannten Kriterien dargestellt werden. Die Projekte, Impulse, Kooperationen und Aktionen müssen über Willensbekundungen hinausgehen und (erste) Erfolge erkennbar nachweisen.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche oder juristische Personen mit Sitz in Overath; kommerzielle Projekte/Maßnahmen werden nicht berücksichtigt. Die Preisträger stellen sich anschließend mit ihren Projekten oder Maßnahmen einem Wettbewerb auf Landesebene.

Maßnahmen müssen – unter Berücksichtigung der Herbstferien – bis spätestens 23.10.2020 eingereicht und umsetzungsreif geplant sein.

Bewerbungen, bzw. Zusendungen bitte bis zum 23.10.2020 an FOERDERUNG@overath.de
oder: Stadt Overath, Fördermittelakquisition, G. Bräuer, Hauptstraße 25, 51491 Overath
Weitere Informationen, u.a. auch zum transparenten Auswahlverfahren / Bewertungsskala erhalten Sie ebenfalls unter der angegebenen Adresse.